AGB Veranstaltung


 AGB der HALLE 7 zur Freimarktzeit

1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die von der H7e GmbH & Co. KG durchgeführte Veranstaltung „HALLE 7 – Freimarktparty“ vom 19.10. – 03.11.2018 in Bremen.

2. Zutritt zu der Veranstaltung

2.1. Personen unter 18 Jahren ist der Zutritt zu der Veranstaltung der H7e GmbH & Co. KG nicht gestattet.

2.2. Der Zutritt zu der Veranstaltung wird nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte sowie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses an den Eingängen der HALLE 7 gewährt.

2.3. Die Eintrittskarte gewährt nur den einmaligen Zutritt zu der Veranstaltung und verliert danach ihre Gültigkeit.

3. Mitführen von Gegenständen

3.1. Verbotene Stoffe und Gegenstände
Zu der Veranstaltung dürfen keine Gegenstände mitgeführt werden, die geeignet sind, Personen zu gefährden, insbesondere Waffen jeder Art, wie Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen, Explosivstoffe, komprimierte Gase (Ausgenommen hiervon sind Feuerzeuge), oxydierende, radioaktive oder ätzende Stoffe, leicht entzündliche Stoffe, giftige oder aggressive Stoffe und ferner flüssige Stoffe jeder Art sowie Behälter unter Gasdruck (Ausgenommen hiervon sind Feuerzeuge), die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden können. Gleiches gilt für Munition.

3.2. Drogen und übermäßiger Alkoholkonsum

3.2.1. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist das Mitführen, Konsumieren, der Ver- und Kauf von unter das Betäubungsmittelgesetz fallender Stoffe verboten. Im Fall des Mitführens wird dem betroffenen Gast der Zutritt zu der Veranstaltung verwehrt bzw. wird der Gast von der weiteren Veranstaltung ausgeschlossen.

3.2.2. Gleiches gilt bei übermäßigem Alkoholkonsum.

3.3. Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken (Consumer Goods)
Das Mitführen und der Konsum eigener Speisen und Getränke sind nicht gestattet.

3.4. Foto-/Ton-/Videoaufnahmen
Das Mitführen professioneller Foto-, Ton- und Videoaufnahmegeräten ist untersagt. Das Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet.

4. Verweigerung des Einlasses/Ausschluss von der Veranstaltung

Dem Gast kann der Zutritt zu der Veranstaltung verweigert oder der Gast kann von der weiteren Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn er die unter Ziffer 3 aufgeführten Stoffe oder Gegenstände mit sich führt. Der Zutritt kann ferner ins-besondere dann verweigert bzw. der Gast kann von der weiteren Veranstaltung insbesondere dann ausgeschlossen werden, wenn:

4.1. das Personal der H7e GmbH & Co. KG bei der Ausübung ihrer Pflichten behindert wird;

4.2. Anweisungen der Security der H7e GmbH & Co. KG nicht befolgt werden und/oder gegen Anweisungen im Rahmen des Hausrechts verstoßen wird;

4.3. ein Verhalten bei anderen Besuchern der Veranstaltung oder bei dem Personal zu einer unzumutbaren Belastung, Schäden und/oder Verletzungen führt;

4.4. der begründete Verdacht besteht, der Besucher werde eine der vorgenannten Handlungen vornehmen;

4.5. der Besucher die Überprüfung der Person oder von mitgeführten Taschen, die zum Auffinden der unter der vorstehenden Ziffer aufgezählten Stoffe und Gegenstände dient und aus Sicherheitsgründen notwendig sind, verweigert. Während der Veranstaltung begangene rechtswidrige Handlungen werden sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verfolgt.

5. Fotoaufnahmen

5.1. Während der Veranstaltung werden von der H7e GmbH & Co. KG Fotoaufnahmen gemacht. Diese können während der Veranstaltung auf eine Leinwand, für jeden Gast einsehbar, projiziert und im Internet veröffentlicht werden. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte und das Betreten der Veranstaltung erklärt sich der Gast mit der Veröffentlichung seiner Abbildungen einverstanden.

5.2. Der H7e GmbH & Co. KG steht es frei, fotografische Aufnahmen zu veröffentlichen und/oder wieder zu veröffentlichen.

5.3. Die H7e GmbH & Co. KG löscht eine fotografische Abbildung, wenn der Gast einer weiteren Veröffentlichung widerspricht.

6. SMS-Leinwand

6.1. Während der Veranstaltung können Gäste an eine von der H7e GmbH & Co. KG bekanntgegebene Nummer SMS senden, die dann auf eine Leinwand, die für jeden Gast einsehbar ist, projiziert werden. Durch die Absendung einer SMS erklärt der Absender diesen Service nicht missbräuchlich und/oder in einer das gedeihliche Zusammenleben negativ beeinträchtigenden Art und Weise zu nutzen, insbesondere

6.1.1. ihn nicht zu nutzen, um diffamierende, anstößige, pornographische, rechtsradikale, nicht jugendfreie oder in sonstiger Weise rechtswidrige Inhalte oder solche Informationen zu verbreiten;

6.1.2. ihn nicht zu benutzen, um andere zu bedrohen, zu belästigen oder die Rechte (einschließlich Persönlichkeitsrechte) anderer zu verletzen;

6.1.3. ihn zu keinem anderen Zweck als der persönlichen Kommunikation zu nutzen, auch nicht zum Anpreisen oder Anbieten von Waren oder Dienstleistungen.

6.2. Der H7e GmbH & Co. KG steht es frei, sich gegen die Verbreitung von SMS zu entscheiden und diese nicht zu veröffentlichen.

7. Garderobe

7.1. Jacken und Mäntel können an der Garderobe abgegeben werden. Für die Verwahrung wird je Garderobenstück eine Gebühr inkl. Mehrwertsteuer erhoben. Das abgegebene Kleidungsstück wird nur gegen Vorlage des bei der Abgabe erhaltenen Coupons herausgegeben. Bei Verlust des Coupons wird das Kleidungsstück nach der Veranstaltung, wenn alle anderen Kleidungsstücke abgeholt wurden, herausgegeben, soweit das Kleidungsstück ausreichend beschrieben und dadurch identifiziert werden kann.

7.2. Für in der Garderobe befindliche Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

7.3. Im Falle des Verlustes mitgebrachter Kleidungsstücke, welche nicht an der Garderobe abgegeben wurden, ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.

8. Haftung des Veranstalters

8.1. Ansprüche der Besucher auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Besucher aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der H7e GmbH & Co. KG, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

8.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die H7e GmbH & Co. KG nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Besuchers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.3. Die Einschränkungen der Ziffern 8.1 und 8.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der H7e GmbH & Co. KG, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

9. Haftung der Besucher

Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.

10. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung oder die lückenhafte Regelung gilt vielmehr durch eine solche Vorschrift ersetzt oder ergänzt, die die dem von den Parteien beabsichtigen wirtschaftlichen Ziel in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

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